Bedauerlicherweise erlebe ich immer wieder, dass meine Beihilfepatienten sich nicht darüber im Klaren sind, dass sie einen Teil ihrer Behandlungskosten selbst tragen müssen und diese wie im Behandlungsvertrag vereinbart, vor Zahlung der Beihilfestelle begleichen müssen.
Um auch zukünftig eine wertschätzende Zusammenarbeit sicherzustellen, möchte ich mit diesem Artikel informieren und die Aufmerksamkeit auf dieses Thema in der Physiotherapie-Branche lenken.
Was Beihilfeversicherte wissen müssen, wenn sie eine Sportphysiotherapie-Behandlung buchen
Trotz des im Behandlungsvertrag festgehaltenen Zahlungsziels, kommt es häufig vor, dass Patienten vergessen, diese Vereinbarung einzuhalten, da sie erst auf die Beihilfezahlungen warten möchten.
Doch in der Regel übernimmt die Beihilfe nur maximal 70 Prozent des Höchstsatzes und Antragsbewilligungen dauern ihre Zeit. Die Differenz muss von den Patienten privat getragen werden, insofern sie nicht eine weitere Versicherung abgeschlossen haben.
Vielen Beihilfeversicherten ist dies nicht klar und die hohen privaten Zuzahlungen sowie die Bezahlung bevor der Erstattung durch die Beihilfe, kommen oft überraschend.
Gut zu wissen: Sprechen Sie uns VOR Behandlungsbeginn an, um das Zahlungsziel ggf. anzupassen. Nach Rechnungsstellung ist dies nicht mehr möglich.
Der Behandlungsvertrag, den wir mit jedem Beihilfe- oder Privatpatienten abschließen ist bindend und nicht davon abhängig, ob die Versicherung einen Teil erstattet. Das bedeutet auch, dass das Honorar nicht nachträglich reduziert oder die Zahlungsfrist verlängert werden kann.
Das Bundesinnenministerium bestimmt die Höchstsätze für Physiotherapie in der Beihilfe, hält diese bewusst niedrig und passt sie nicht an aktuelle Marktpreise an. Die Eigenbeteiligung des Versicherten ist also gewollt, da die Beihilfe nur „bei“ „hilft“ – wie der Name schon sagt.
Tipps für einen reibungslosen Ablauf ihrer Sportphysiotherapie als Beihilfepatient:
1. Wir besprechen vor Ihrer Behandlung ausführlich den Behandlungsvertrag, mit Zahlungsziel, Honorarsätzen sowie Regelungen bei Terminabsagen. Hier haben Sie die Gelegenheit Fragen zu stellen und eventuelle Verlängerungen des Zahlungsziels anzusprechen.
2. Machen Sie sich klar, dass sie durch die langen Bearbeitungszeiten wahrscheinlich erstmal in Vorkasse gehen müssen, bis Sie einen Teil der Kosten von der Beihilfe bezuschusst bekommen.
3. Sie können sich vorab über den beihilfefähigen Höchstsatz für Physiotherapie in Ihrem Bundesland informieren, um eine grobe Vorstellung der privat getragenen Kosten zu erhalten. Gerne können Sie diese Liste auch von uns erhalten. Wenn Sie feststellen, dass sie eine längere Zahlungsfrist brauchen, sprechen Sie uns bitte VOR Behandlungsbeginn an. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.
4. Halten Sie sich unbedingt an die Zahlungsziele, um zusätzliche Mahngebühren zu vermeiden.
Wenn Sie Fragen zum Thema Beihilfe an uns haben, dann kontaktieren Sie uns gerne.
Weiterführende ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Physiotherapeuten Dominik Klaes: www.dominik-klaes.de